ÜBERSETZEN PREISE

Claudia Hautum / www.pixelio.de
» ÜBERSETZEN
Als Übersetzen bezeichnet man die schriftliche Form der Sprachübertragung aus der Quell- in die Zielsprache und umgekehrt. Diese sollte immer durch einen Muttersprachler vorgenommen werden, um dem Sprachusus der Zielsprache (idiomatische Wendungen, sprachliche Bilder, Lexik, Satzbau, etc.) gerecht zu werden. In der Regel merkt man es einer Übersetzung rasch an, wenn sie durch einen Nicht-Muttersprachler erstellt wurde.
» PREISE
Die Vergütung für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen erfolgt nach dem so genannten Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz - JVEG, voller Wortlaut "Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten" vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), zuletzt geändert durch Artikel 7 Absatz 3 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2449): http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/BJNR077600004.html. Im JVEG unterliegen Leistungen von Dolmetschern und Übersetzern der Honorargruppe 2.
» NORMZEILENPREISE
Für eine Normzeile wird nach JVEG 1,25 EUR netto zzgl. gesetzlich geltender MwSt. erhoben. Dies gilt für einfache Texte. Eine Normzeile umfasst nach JVEG 55 Zeichen inklusive Leerzeichen. Fachtexte unterliegen nach JVEG in der Regel einer Vergütung ab 1,85 EUR netto zzgl. gesetzlich geltender MwSt. pro Normzeile. Der endgültige Normzeilenpreis ist abhängig von Faktoren wie Schwierigkeitsgrad und Lesbarkeit des Quelltextes. Eine Normseite umfasst 30 Normzeilen:
» AUSZUG AUS DEM JVEG: § 11 HONORAR FÜR ÜBERSETZUNGEN
"(1) Das Honorar für eine Übersetzung beträgt 1,25 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes. Ist die Übersetzung, insbesondere wegen der Verwendung von Fachausdrücken oder wegen schwerer Lesbarkeit des Textes, erheblich erschwert, erhöht sich das Honorar auf 1,85 Euro, bei außergewöhnlich schwierigen Texten auf 4,00 Euro. Maßgebend für die Anzahl der Anschläge ist der Text in der Zielsprache; werden jedoch nur in der Ausgangssprache lateinische Schriftzeichen verwendet, ist die Anzahl der Anschläge des Textes in der Ausgangssprache maßgebend. Wäre eine Zählung der Anschläge mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, wird deren Anzahl unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Anzahl der Anschläge je Zeile nach der Anzahl der Zeilen bestimmt.“
» PREISBEISPIELE
Preisbeispiel 1: Eine einseitige Geburtsurkunde umfasst 1.950 Zeichen inkl. Leerzeichen (Zieltext). 1.950 : 55 Zeichen inkl. Leerzeichen = 35 NZ Normzeilen (35,45). 35 NZ Normzeilen x 1,25 EUR pro Normzeile = 43,75 EUR netto zzgl. gesetzl. gelt. MwSt. Dies wären - ggf. zuzüglich Porto - die zu erwartenden Kosten für die Übersetzung der Geburtsurkunde.
Preisbeispiel 2: Ein zweiseitiges Grundschulzeugnis umfasst 4.320 Zeichen inkl. Leerzeichen (Zieltext). 4.320 : 55 Zeichen inkl. Leerzeichen = 79 NZ Normzeilen (78,54). 79 NZ Normzeilen x 1,25 EUR pro Normzeile = 98,75 EUR netto zzgl. gesetzl. gelt. MwSt. Dies wären - ggf. zuzüglich Porto - die zu erwartenden Kosten für die Übersetzung des Grundschulzeugnisses.
Preisbeispiel 3: Ein dreiseitiger Steuerbescheid umfasst 6.570 Zeichen inkl. Leerzeichen (Zieltext). 6.570 : 55 Zeichen inkl. Leerzeichen = 119 NZ Normzeilen (119,45). 119 NZ Normzeilen x 1,85 EUR pro Normzeile = 220,15 EUR netto zzgl. gesetzl. gelt. MwSt. Dies wären - ggf. zuzüglich Porto - die zu erwartenden Kosten für die Übersetzung des Steuerbescheids.
Preisbeispiel 4: Eine fünfseitige Klageschrift umfasst 10.125 Zeichen inkl. Leerzeichen (Zieltext). 10.125 : 55 Zeichen inkl. Leerzeichen = 184 NZ Normzeilen (184,09). 184 NZ Normzeilen x 1,85 EUR pro Normzeile = 340,40 EUR netto zzgl. gesetzl. gelt. MwSt. Dies wären - ggf. zuzüglich Porto - die zu erwartenden Kosten für die Übersetzung der Klageschrift.
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